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Mietrecht, Pachtrecht und Wohnungseigentumsrecht

Mietrecht, Pachtrecht und Wohnungseigentumsrecht

Ich berate und vertrete Sie sowohl als Mieter, Vermieter, Pächter, Verpächter und Verwalter in allen Angelegenheiten und Streitigkeiten des Mietrechts und des Pachtrechts. Ich berate und vertrete Sie sowohl auf dem Gebiet der Wohnraummiete als auch der Gewerberaummiete.

Das Mietrecht bietet immer wieder Anlass für juristische Auseinandersetzungen. Ob Rechtsfragen rund um Mängel, Minderung, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Kündigung, Kautionsrückzahlung oder Nebenkosten, das Mietrecht bildet einen der Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit. Oftmals akzeptieren Mieter aus Unkenntnis der Rechtslage Forderungen des Vermieters, weil sie aufgrund allgemein verbreiteter Fehleinschätzungen von deren Berechtigung ausgehen. Vermieter gefährden die Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche, weil sie nicht wissen, welche rechtlich vorgeschriebenen Formalien sie einhalten müssen. Die frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher gerade im Mietrecht unerlässlich. Nutzen Sie deshalb meine besonderen Erfahrungen auf dem Rechtsgebiet des Mietrechts.

Typische Konfliktbereiche des Mietrechts sind:

  • Abschluss eines Mietvertrags – Gestaltung und Beratung
  • Mietmängel
  • Minderung
  • Mieterhöhung
  • Betriebskosten, Heizkosten
  • Nebenkostenabrechnung
  • Nebenkostenvorauszahlung, Anpassung oder Erhöhung
  • Kündigung, Zahlungsverzug, Eigenbedarf
  • Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, Renovierungsverpflichtungen
  • Modernisierung
  • Maklerkosten
  • Untermiete
  • Wechsel der Vertragsparteien durch Verkauf oder Auszug eines Mieters

Auf dem Rechtsgebiet des Wohnungseigentumsrechts unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und der Wahrung Ihrer Rechte am Wohnungseigentum. Dabei berate und vertrete ich sowohl Eigentümergemeinschaften als auch einzelne Eigentümer und Verwalter.

Schwerpunkte des Wohnungseigentumsrechts sind dabei unter anderem säumige Hausgeldzahlungen von Eigentümern, Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft, störende und unzulässige Nutzungen sowie Wirtschaftspläne und Hausgeldabrechnungen.