kanzlei-gilot@t-online.de
0 74 1 / 41 05 0

Willkommen auf der Internetpräsenz von Rechtsanwalt Gilot aus Rottweil

Ich lade Sie herzlich ein, sich auf den folgenden Seiten über die Arbeitsphilosophie und Tätigkeitsschwerpunkte meiner Kanzlei zu informieren.

Schwerpunktmäßig berate und vertrete ich Sie auf den Gebieten des Mietrechts, Pachtrechts, Wohnungseigentumsrechts, privaten Baurechts, Architektenrechts, Familienrechts, Sozialrechts, Verkehrsrechts und Arbeitsrechts. Informieren Sie sich gerne auch über das Spektrum der von mir angebotenen Beratung und Vertretung unter den Rubriken der einzelnen Rechtsgebiete.

Wer sein Recht nicht wahrt, gibt es auf.

                                                                                           Ernst Raupach, Schriftsteller

Meine Anwaltskanzlei ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das über eine leistungsfähige Organisationsstruktur verfügt. Ich lege Wert auf Flexibilität und individuelle Beratung. Als Einzelanwalt ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mandanten für mich ein wesentlicher Aspekt meiner Arbeit. Ich nehme mir Zeit für Ihre Angelegenheiten und setze mich engagiert für Sie ein. Der permanente Dialog mit meinen Mandanten hat für mich einen besonders hohen Stellenwert.

Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail oder mittels des Kontaktformulares und schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen. Sie können mich natürlich auch gerne persönlich für ein Beratungsgespräch besuchen. In diesem Falle bitte ich jedoch um eine kurze telefonische Voranmeldung.

Oftmals ist es die Kostenfrage, welche den Rechtssuchenden davon abhält, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, hier größtmögliche Transparenz herzustellen.

Ihr Einstieg in die anwaltliche Beratung ist das Erstberatungsgespräch. Für ein solches Erstberatungsgespräch fallen für einen Verbraucher maximal Kosten i.H.v. € 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer an. Die Kosten einer Erstberatung orientieren sich an dem hierfür erforderlichen Aufwand. In der Regel kann ich Ihnen eine Erstberatung auch wesentlich kostengünstiger als zu dem Höchstsatz anbieten. Sprechen Sie mich gerne zu Beginn der Beratung darauf an.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in den meisten Fällen nicht nur Ihre eigenen Kosten, sondern auch die Gerichtskosten und gegebenenfalls die von Ihnen zu ersetzenden Kosten der Gegenseite. Eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung bringt hier schnell Klarheit. Diese übernehme ich natürlich gerne für Sie.

Aber auch wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und sich einen Rechtsanwalt selbst nicht leisten können, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. Die Kosten Ihres Rechtsanwalts werden dann von der Staatskasse übernommen. Sprechen Sie mich auch gerne hierauf an.

Rechtsgebiete