Privates Baurecht und Architektenrecht
Das private Baurecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den Beteiligten, die die Planung bzw. die einzelnen Werkleistungen an einem Bauwerk ausführen. Rechtliche Probleme treten insbesondere dann auf, wenn das Bauwerk Mängel aufweist und Gewährleistungsansprüche im Raum stehen oder Streitigkeiten über das Bestehen von Werklohnansprüchen bestehen.
Im Bereich des privaten Baurechts berate und vertrete ich Sie sowohl als Bauherr als auch als Bauunternehmer in allen rechtlichen Fragen betreffend eines Bau- bzw. Werkvertrages. Meine Tätigkeit auf dem Gebiet des Baurechts erstreckt sich insbesondere auf:
- Prüfung und Fertigung von Bauverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Werklohnforderungen
- Vertretung im selbständigen Beweisverfahren
- baubegleitende Beratung
Auf dem Gebiet des Architektenrechts berate und vertrete ich Sie sowohl als Architekt als auch als Bauherr in allen relevanten Fragen dieses Rechtsgebiets, insbesondere bei Honorarforderungen des Architekten sowie in Fragen der Architektenhaftung.