Familienrecht
Das Familienrecht besteht aus der Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Recht der Ehe und Verwandtschaft regeln. Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des Familienrechts. Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Familienrecht sind insbesondere:
- Vertretung im Scheidungsverfahren
- Geltendmachung des Zugewinnausgleichs
- Durchführung der Vermögensauseinandersetzung
- Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts
- Geltendmachung sämtlicher Unterhaltsansprüche, insbesondere von Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt
- Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen