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Sozialrecht

Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein weit gefächertes Rechtsgebiet. Es umfasst im Wesentlichen den Rechtsbereich des Sozialgesetzbuches. Im Sozialrecht drehen sich die Probleme vorwiegend um die Frage, welche finanziellen und persönlichen Hilfestellungen diejenigen Menschen in Anspruch nehmen können, die ihren Lebensunterhalt aufgrund von Arbeitsplatzverlust oder Krankheit nicht mehr selbst erwirtschaften können.

Ich berate und vertrete Sie als Betroffener in allen Berechen des Sozialrechts. Tätigkeitsschwerpunkte sind dabei insbesondere:

  • Beratung und Vertretung bei Leistungsansprüchen auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
  • Durchsetzung von Rentenansprüchen gegen Rentenversicherungsträger
  • Vertretung im Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
  • Beratung und Vertretung hinsichtlich sonstiger Sozialleistungen

Als Betroffener in Belangen des Sozialrechts werden Sie meistens berechtigt sein, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Das Kostenrisiko auch im Falle eines sozialgerichtlichen Verfahrens ist daher im Regelfall für Sie über die Prozesskostenhilfe abgesichert. Gerade im Bereich des Sozialrechts ist die Geltendmachung Ihrer Rechte aber im besonderen Maße von existentieller Wichtigkeit. Zögern Sie daher nicht, Ihre Rechte mit anwaltlicher Hilfe zu verfolgen.