Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht bildet den Oberbegriff für verschiedene Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit der Fortbewegung im Straßenverkehr stehen. Im Mittelpunkt steht jedoch die Schadensregulierung. Relevant werden aber auch häufig Fragen aus dem Fahrerlaubnisrecht oder Verkehrsstrafrecht. Ich berate und vertrete Sie als Betroffener in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Verkehrsrecht sind:
- Unfallschadenregulierung
- Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen
- Unterstützung bei allen Fahrerlaubnisangelegenheiten
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, können auch die Ihnen für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche entstehenden Rechtsanwaltskosten von dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung im Rahmen des Schadensersatzes eingefordert werden. Gerade im Bereich des Verkehrsrechts ist es daher fahrlässig, auf anwaltliche Hilfe zu verzichten und dadurch die Geltendmachung von Ansprüchen zu übersehen.